Verzinsung Steuerbeträge Kantone Bern und Luzern

 

... ab 01. Januar 2024

 

 

Kanton Bern Kantons- und Gemeindesteuern

 

Ab 01.01.2024 werden Vorauszahlungen, d.h. Zahlungen, welche vor der Fälligkeit der Ratenrechnungen geleistet werden, neu mit 0.75 % verzinst (2023 0.25 %).

 

Von der Steuerverwaltung zu hohe in Rechnung (mit Ratenrechnungen) gestellte und von den Steuerpflichtigen bezahlte Steuerbeträge werden ab 2024 mit 1% verzinst (Vergütungszins, 2023 0.5 %).

 

Der Verzugszins für zu spät bezahlte Steuern (nicht innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung) beträgt im 2024 4% (2023 3 %).

 

 

Kanton Luzern Kantons -und Gemeindesteuern

 

Der Kanton Luzern kennt andere Zahlungsfristen als der Kanton Bern. Die Steuern für das laufende Jahr sind grundsätzlich bis 31.12. fällig.

 

Zu viel bzw. vor der Fälligkeit bezahlte Steuerbeträge werden neu mit 1.25 % verzinst (2023 0 %). Auch der negative Ausgleichzins für zu wenig bezahlte Steuerbeträge beträgt 1.25 %.

 

Der Verzugszins für mit der Schlussrechnung geforderte und nicht innert 30 Tagen bezahlte Steuerbeträge beträgt neu 4.75 % (2023 3.5 %).

 

 

Direkte Bundessteuern

 

Bei der direkten Bundessteuer wird ab 2024 ein Vorauszahlungszins von 1.25 % geleistet, Vergütungs- und Verzugszins betragen ab 2024 4.75 % (2023 4%).

 

 

Zurück