Abgabefrist / Fristverlängerung / Gebühren

 

Steuererklärungen natürliche Personen


Abgabefrist:


Die Steuererklärung sollte grundsätzlich bis am 15. März des nachfolgenden Jahres eingereicht werden. Die Steuerverwaltung gewährt eine stillschweigende Verlängerung bis am 31. Mai.

 

Fristenverlängerungen:

Verlängerungen sind bis max. am 15. November möglich. Wenn Sie Kunde bei Reber Treuhand sind, übernehmen wir das gerne für Sie. Falls die Frist nicht eingehalten wird, erfolgt Anfangs Dezember eine eingeschriebene, kostenpflichtige Mahnung. Nichteinhalten dieser letzten Einreichungsfrist hat eine Busse zur Folge.

 

Gebühren:

Gemäss der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:

 

Fristverlängerungen bis am 15. September online

gratis

   

Fristverlängerungen bis max. 15. November online

CHF 10.00

   

Fristverlängerungen bis am 15. September schriftlich

CHF 20.00

   

Fristverlängerungen bis max. 15. November schriftlich

CHF 20.00

   
   

Für eingeschriebene Mahnungen ab 15. November zusätzliche Kosten von

CHF 60.00

 

 

Tipp:
Wenn Sie noch nicht bei uns Kunde sind, geben Sie die Verlängerung doch übers Internet ein. Dieser Weg ist kostenlos, da der Bearbeitungsaufwand der Steuerverwaltung entfällt! Die Online-Anmeldeinformationen können aus den Steuerunterlagen entnommen werden.

 

 

Steuererklärungen juristische Personen

 

Abgabefrist:

Die Steuererklärung sollte innerhalb 7 Monaten nach Rechnungsabschluss eingereicht werden.

 

Fristenverlängerungen:

Verlängerungen sind bis am 30. September ohne Begründung und bis max. am 15. November mit Begründung möglich. Wenn Sie Kunde bei Reber Treuhand sind, übernehmen wir das gerne für Sie. Falls die Frist nicht eingehalten wird, erfolgt Anfangs Dezember eine eingeschriebene, kostenpflichtige Mahnung. Nichteinhalten dieser letzten Einreichungsfrist hat eine Busse zur Folge.

 

Gebühren:

Gemäss der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:

 

Fristverlängerungen bis am 30. September online

gratis

   

Fristverlängerungen bis max. 15. November online

CHF 10.00

   

Fristverlängerungen bis am 30. September schriftlich

CHF 20.00

   

Fristverlängerungen bis max. 15. November schriftlich

CHF 20.00

   
   

Für eingeschriebene Mahnungen ab 15. November zusätzliche Kosten von

CHF 60.00

 

 

Kontakt: 

 

E-Mail

 

Tel. 034 495 90 90

 

 

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