AHV-Reform

 

…gültig ab 01.01.2024

 

Am 01. Januar 2024 ist die «AHV-Reform 2021» in Kraft getreten, welche am 25. September 2022 von Volk und Ständen angenommen worden ist und die Finanzierung der AHV bis 2030 sichern soll.

 

Mit der Reform wurden folgende Änderungen beschlossen:

  • Das Rentenalter wir neu als Referenzalter bezeichnet und für Frauen und Männer auf 65 Jahre vereinheitlicht. Für Frauen der «Übergangsgeneration» gelten Ausgleichsmassnahmen.
  • Flexiblerer Rentenbezug zwischen 63 bis 70 Jahren, ebenfalls ist neu ein Teilrentenvorbezug bzw. ein Teilrentenaufschub möglich.
  • Wer über das gesetzliche Referenzalter hinaus arbeitet, kann seine AHV-Rente verbessern, was sich vor allem bei Beitragslücken lohnt.
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0.4% (Normalsatz) bzw. 0.1% (reduzierter Satz).

 

Detaillierte Informationen zur AHV-Reform finden Sie auf der Internetseite der AHV und den entsprechenden Merkblättern.

 

 

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