Ausbildungskosten

 

…auf der Steuererklärung

 

Jetzt ist es wieder aktuell, viele Kinder haben die Schule wieder begonnen oder sind in die Lehre gestartet. Dies bedeutet auch teilweise hohe Auslagen für die Eltern.

 

Für Kinder bis Abschluss der Erstausbildung können pro Steuerjahr maximal CHF 6‘200 auf der Steuererklärung für Auslagen wie Schulbücher, Fahrkosten, Verpflegung, Ausflüge und Unterkunft in Abzug gebracht werden.

 

Wir empfehlen Ihnen deshalb, alle Quittungen zu den Ausbildungskosten der Kinder aufzubewahren und zum Steuererklärungstermin mitzubringen.

 

Wichtig: Auf der eigenen Steuererklärung des Kindes dürfen diese Kosten nicht deklariert werden, ansonsten fällt der Abzug bei den Eltern dahin.

 

Gerne können Sie dem TaxInfo der Steuerverwaltung Kanton Bern weitere Informationen entnehmen oder selbstverständlich auch uns kontaktieren. Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

 

 

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