Ergänzungsleistungen

von Administrator

 

… auf Ergänzungsleistungen

 

 

Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Wer sich in dieser Situation befindet, hat einen rechtlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

 

Die Ergänzungsleistungen werden durch die Kantone ausgerichtet und beinhalten monatliche Leistungen sowie Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten.

 

Wichtigste Voraussetzungen:

-           Sie beziehen eine AHV- oder IV-Rente und haben Ihren Wohnsitz in der Schweiz.

-           Ihre anerkannten Lebenshaltungskosten (Grundbedarf, Miete oder Heimkosten, Krankenkassenprämien) sind höher als Ihre Einnahmen

-           Ihr Vermögen beträgt weniger als CHF 100'000 (Alleinstehende) bzw. CHF 200'000 (Ehepaare).

 

Prüfen Sie die Voraussetzungen und melden Sie sich bei einem möglichen Anspruch rechtzeitig bei der AHV-Zweigstelle Ihres Wohnortes.

Reichen Sie Ihre Anmeldung frühzeitig ein und warten Sie nicht, bis finanzielle Schwierigkeiten entstehen. Ergänzungsleistungen werden frühestens ab Gesuchs-Einreichung und nicht rückwirkend ausbezahlt.

 

Weitere Infos sowie ein Berechnungstool finden Sie unter

https://www.ahv-iv.ch/de/sozialversicherungen/erg%C3%A4nzungsleistungen-el