Fristverlängerungen

 

... für die Steuererklärung 2021

 

 

Die Steuererklärung 2021 ist im Kanton Bern für Unselbständigerwerbende bis am 15. März 2022 und für Selbständigerwerbende bis am 15. Mai 2022 einzureichen.

 

Kann diese Einreichungsfrist nicht eingehalten werden, ist zur Vermeidung von Mahngebühren (im Kanton Bern zur Zeit CHF 60.00) eine Fristverlängerung zu beantragen.

 

Online-Fristverlängerungen bis 15. Juli sind gebührenfrei. Eine weitere Verlängerung bis 15. September kostet CHF 20.00, für eine letzte Verlängerung bis 15. November 2022 werden weitere CHF 20.00 in der Steuerrechnung verrechnet.

 

Für unsere Kunden erfassen wir die Fristverlängerungen automatisch online.

Im Kanton Luzern gelten andere Einreichungsfristen.

 

Link Kanton Bern

https://www.sv.fin.be.ch/sv_fin/de/index/navi/index/frist-verlaengern.html

 

Link Kanton Luzern

https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen

 

 

Zurück