Fristverlängerungen

 

…für die Steuererklärung 2022

 

Bereits am 15. März 2023 läuft die erste Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2022 für Unselbständigerwerbende im Kanton Bern ab (Selbständigerwerbende 15. Mai 2023).

 

Kann diese Einreichungsfrist nicht eingehalten werden, ist eine Fristverlängerung zu beantragen, damit eine gebührenpflichtige Mahnung (im Kanton Bern zur Zeit CHF 60.00) vermieden werden kann.

 

Online-Fristverlängerungen bis 15. Juli sind gebührenfrei. Eine weitere Verlängerung bis 15. September kostet CHF 20.00, für eine letzte Verlängerung bis 15. November 2022 werden weitere CHF 20.00 in der Steuerrechnung verrechnet.

 

Für unsere Kunden erfassen wir die Fristverlängerungen automatisch online.

Im Kanton Luzern gelten andere Einreichungsfristen.

 

 

Link Kanton Bern

https://www.sv.fin.be.ch/de/start/themen/frist-verlaengern.html

 

 

Link Kanton Luzern

https://steuern.lu.ch/steuererklaerung/fristerstreckungen

 

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