Kostenlose Fristverlängerung

 

…demnächst erfassen

 

Die Steuererklärung 2015 sollte bis spätestens Ende Mai 2016 eingereicht werden, ansonsten sollte zur Vermeidung von Mahngebühren (CHF 60.00 im Kanton Bern) eine kostenlose Fristverlängerung verlangt werden.

 

Für unsere Kunden erfassen wir die kostenlose Fristverlängerung bis 15. September 2016 automatisch. Wer nicht bei uns Kunde ist, kann die Fristverlängerung online beantragen:

 

Kanton Bern

Kanton Luzern

 

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