Landwirtschaft: Obligatorischer Versicherungsschutz

von Administrator

 

… für Bezug Direktzahlungen ab 2027

 

Ab 2027 wird als Voraussetzung für Direktzahlungen eine minimale Absicherung von mitarbeitenden Partnerinnen und Partnern vorausgesetzt.

 

Der Versicherungsschutz muss Risiken bei Verdienstausfall, Invalidität und Tod abdecken. Betroffen sind Personen, die regelmässig und erheblich auf dem Betrieb mitarbeiten. Ohne Versicherungsnachweis können Direktzahlungen gekürzt werden.

 

Erforderlicher Versicherungsschutz gemäss Direktzahlungsverordnung

-      Taggeldversicherung bei Unfall und Krankheit

·      Taggeld von mind. CHF 100 mit einer Wartefrist von max. 60 Tagen

und

-      Risikovorsorge für Invalidität und Tod

·      Rente von je mind. CHF 24'000 pro Jahr, oder

·      einmaliges Kapital von je mind. CHF 300'000, oder

·      Kombination von Renten- und Kapitalleistungen im gleichen Umfang

 

Wer ist ausgenommen:

-      Personen mit Jahrgang 1972 und älter

-      Eigenes Jahreseinkommen über CHF 22'680 (betrieblich und ausserbetrieblich / BVG-Eintrittsschwelle)

-      Kein Zweiverdienerabzug bei den Steuern durch erhebliche Mitarbeit auf dem Betrieb

-      Steuerbares Einkommen für direkte Bundessteuer des Paares unter CHF 12'000 pro Jahr (Durchschnitt der letzten zwei Jahre)

-      Versicherungsausschluss oder -vorbehalt aufgrund Gesundheitszustand (max. 5 Jahre gültig)

-      Spezielle Betriebe wie Sömmerungsbetriebe, Gemeindebetriebe etc.

 

 

Weitere Informationen erhalten Sie beim Schweiz. Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) unter

https://www.landfrauen.ch/news-eintrag/informationen-zur-umsetzung-der-sozialen-absicherung-fuer-ehepartnerinnen-und-eingetragenen-partnerinnen/

 

Einen Fragebogen für die Selbsteinschätzung finden Sie beim zuständigen Bundesamt unter

https://forms.office.com/pages/responsepage.aspx?id=3XrianaCOEqIwTqcH5c3Z9K_vWII4AtOtJJlAb9AREVUMVNDQkVONkRLQUtUSUpaWENJSkcwNlZLTCQlQCN0PWcu&origin=lprLink&route=shorturl