Privatbenützung Geschäftsfahrzeuge

 

…für private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen

 

 

Auf den 01. Januar 2022 wurde der Privatanteil für die private Benützung des Geschäftsfahrzeuges von monatlich 0.8 % des Kaufpreises (9.6 % pro Jahr) auf monatlich 0.9 % (10.8 % pro Jahr) erhöht.

 

Auch bei der Deklaration in der Steuererklärung ergeben sich ab Steuerjahr 2022 Anpassungen. Die unentgeltlichen Arbeitswegkosten sind neu in diesem Privatanteil bereits berücksichtigt. So erübrigen sich die bisher notwendigen, aufwendigen Berechnungen des steuerbaren Wertes aus der Nutzung des Geschäftsfahrzeugs für den Arbeitsweg, denen jeweils der maximal zulässige Fahrkostenabzug gegenüber zu stellen war.

 

Bei Fragen geben wir Ihnen gerne Auskunft.

 

 

Zurück