Säule 3a

 

...mit Einzahlungen in die Säule 3a.

 

 

Falls Sie noch Einzahlungen an die Säule 3a für das Steuerjahr 2014 tätigen wollen, müssen die Zahlungen vor dem 31.12.2014 bei der Bank oder der Vorsorgestiftung eingetroffen sein.

 

Um sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen die Einzahlung bis zum 15.12.2014 zu vollziehen.

 


Bitte beachten Sie die Maximalbeiträge Säule 3a für das Jahr 2014:

 

 

Angestellte und Selbständige,
die einer Pensionskasse angeschlossen sind:

 

 

AHV-pflichtig, ohne Anschluss an eine Pensionskasse;
  20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal:

 

max. CHF 6’739

 

 

max. CHF 33’696

 

 

Die Maximalbeiträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2013 nicht verändert.

 


Achtung:

 

Auf dem Säule-3a-Konto sollte der Saldo nicht höher als CHF 50'000.-- betragen,

denn beim Bezug der Gelder steigt die Steuerprogression ab CHF 50'000.— an.
Sie können bei der gleichen Bank zwei Säule 3a Konten eröffnen und
diese in verschiedenen Jahren auszahlen lassen.

 

Gerne erteilen wir Ihnen Auskünfte über die gebundene Selbstvorsorge 3a.

 

Weitere Infos finden sie hier.

 

Die anfallenden Steuern bei der Auszahlung können Sie hier berechnen.

 

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