Frist Einreichung Steuererklärung 2013

 

...die Steuererkläung 2013 finden Sie hier.

 

 

Kanton Bern:



Die Steuererklärung 2013 ist grundsätzlich bis am 15. März 2014 einzureichen. Die Steuerverwaltung gewährt jedoch eine stillschweigende Verlängerung bis am 31. Mai 2014. Somit muss die Steuererklärung erst ab Juni verlängert werden.


Übersicht Gebühren:

Gemäss der Verordnung über die Gebühren der Kantonsverwaltung werden folgende Gebühren erhoben:

Fristverlängerungen bis am 15. September online

gratis

 

 

Fristverlängerungen bis max. 15. November online

CHF 10.00

 

 

Fristverlängerungen bis am 15. September schriftlich

CHF 20.00

 

 

Fristverlängerungen bis max. 15. November schriftlich

CHF 20.00

 

 

Für eingeschriebene Mahnungen ab 15. November
zusätzliche Kosten von

CHF 60.00

 


Weitere Infos finden Sie
hier.

 


Kanton Luzern:



Die Steuererklärung 2013 für natürliche Personen ist bis 31. März 2014 einzureichen. Falls dies nicht möglich ist, muss mit dem zuständigen Steueramt der Gemeinde eine Fristerstreckung vereinbart werden.

Selbständigerwerbende und Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretungen haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärung bis am 31. August 2014.

Anschliessend ist es Selbständigerwerbenden und Teilhaber von Kollektiv- und Kommanditgesellschaften, sowie juristischen Personen möglich, online eine e-Fristerstreckung bis zum 30. November 2014 zu beantragen.

 

 

Zurück